Ergebnisse aus dem Koalitionsausschuss vom 22.04.2020

Im Koalitionsausschuss am 22.04.2020 wurden weitere Maßnahmen beschlossen, um die wirtschaftliche Situation von Unternehmen zu verbessern und soziale Härtefälle weitgehend zu vermeiden.

Hier möchte ich Sie auf einige konkrete Maßnahmen hinweisen:

Anpassungen des Corona-Kurzarbeitergeldes:

Das Kurzarbeitergeld wird dahingehend angepasst, als dass diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen,

ab dem 4. Monat des Bezugs 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und

ab dem 7.Monat des Bezuges 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern)

des pauschalierten Netto-Entgelts erhalten.

Diese Regelung soll bis 31.12.2020 gelten.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie

Da die Gastronomiebetriebe nach Ansicht des Koalitionsausschusses besonders von der Corona-Krise betroffen sind, soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie vorübergehend auf 7% gesenkt.

Diese Regelung soll vom 01.Juli 2020 bis 30.Juni 2021 gelten. Die entsprechende gesetzliche Regelung wird derzeit auf den Weg gebracht.

Pauschaler Verlustrücktrag für Unternehmen

Um die Liquidität zu schonen, können Sie ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Steuervorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Steuervorauszahlungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr.

Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 soll 15 % der maßgeblichen Einkünfte betragen, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden.

Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht werden wird.

Getreu dem Zitat „ Nichts ist beständiger als der Wandel“ versuchen wir mit den Änderungen Schritt zu halten und Sie zu informieren.

Bitte kontaktieren Sie uns für konkrete Fragen und Informationen in Ihrem Fall.

Zurück