Informationen zum Coronavirus für Ihr Unternehmen

Das Bundesministerium für Finanzen hat ein Milliarden-Hilfsprogramm aufgelegt, um die Auswirkungen des Coronavirus abzufedern.

Wichtigste Maßnahmen sind vorerst:

  • Anpassung und Vereinfachung der Kurzarbeiter-Regelung (KUG)
    • Meine Mitarbeiter und ich informieren uns, wie die Anträge auf KUG gestellt werden müssen und welche Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen sind.
    • Grundsätzlich werden diese Anträge im Rahmen der Lohnabrechnung gestellt – das bedeutet, es besteht im Moment kein akuter Handlungsbedarf.
      Dennoch können Sie sich bereits heute mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, um vorbereitend tätig zu werden.
    • Ich empfehle Ihnen, sich bezüglich Arbeitsausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter auf Grund von Corona mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
  • Liquiditätshilfen durch Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der KFW
  • Steuerpolitische Maßnahmen, wie
    • Erleichterung bei Stundung von Steuerschulden
    • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen bei betroffenen Unternehmen
    • Erleichterte Voraussetzung zur Anpassung von Steuervorauszahlungen.

Auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen / Öffentliche Finanzen finden Sie zahlreiche Informationen zu diesem Thema, sowie verschiedene Hotlines sachkundiger Stellen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen

Wir werden Sie an dieser Stelle über aktuelle Entwicklungen informieren.

Im Einzelfall bitten wir Sie, sich mit uns direkt in Verbindung zu setzen.

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