Informationen zum Coronavirus für Ihr Unternehmen
Das Bundesministerium für Finanzen hat ein Milliarden-Hilfsprogramm aufgelegt, um die Auswirkungen des Coronavirus abzufedern.
Wichtigste Maßnahmen sind vorerst:
- Anpassung und Vereinfachung der Kurzarbeiter-Regelung (KUG)
- Meine Mitarbeiter und ich informieren uns, wie die Anträge auf KUG gestellt werden müssen und welche Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen sind.
- Grundsätzlich werden diese Anträge im Rahmen der Lohnabrechnung gestellt – das bedeutet, es besteht im Moment kein akuter Handlungsbedarf.
Dennoch können Sie sich bereits heute mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, um vorbereitend tätig zu werden. - Ich empfehle Ihnen, sich bezüglich Arbeitsausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter auf Grund von Corona mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
- Liquiditätshilfen durch Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der KFW
- Steuerpolitische Maßnahmen, wie
- Erleichterung bei Stundung von Steuerschulden
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen bei betroffenen Unternehmen
- Erleichterte Voraussetzung zur Anpassung von Steuervorauszahlungen.
Auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen / Öffentliche Finanzen finden Sie zahlreiche Informationen zu diesem Thema, sowie verschiedene Hotlines sachkundiger Stellen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen
Wir werden Sie an dieser Stelle über aktuelle Entwicklungen informieren.
Im Einzelfall bitten wir Sie, sich mit uns direkt in Verbindung zu setzen.