Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen

Das Bundesministerium für Finanzen hat in Abstimmung mit den Ländern Maßnahmen eingeleitet, um die Liquidität der Unternehmen zu schonen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Erleichterungen bei Gewährung von Stundungen; die Finanzverwaltungen sind angehalten keine strengen Anforderungen zu stellen.

  • Steuervorauszahlungen können schnell und unkompliziert herabgesetzt werden.

  • Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen und Säumniszuschläge werden bis zum 31.12.2020 ausgesetzt, wenn Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind.


Wir unterstützen Sie gern im Antragsverfahren, entsprechende Formulare sind vorbereitet.

Weitere aktuelle Informationen zu Unterstützungsmaßnahmen in Thüringen und im Allgemeinen finden Sie zum Beispiel unter:

www.aufbaubank.de

www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

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